Unsere Leistungen
Unser Angebot
- Führerscheingruppen AV, A, B, C, D, E und F
- Non-Stop-Kurse und Intensiv-Kurse
- Mindestschulung für Übungsfahrt
- Perfektionsfahrten
- Mopedausweise
- 125ccm Ergänzung für B-Führerschein
- Einzelunterricht
- Erste Hilfe Kurse
- L 17 - Ausbildung
- PC - Ausbildung für Prüfung
L-17 Ausbildung
(Vorgezogene Ausbildung für die Klasse B)
Komplettpaket ca. EUR 1.505,-
Anmeldeformulare liegen in der Fahrschule auf.
Voraussetzungen:
- Der Bewerber muß das 15 1/2.Lebensjahr vollendet haben.
Verkehrszuverlässigkeit muss gegeben sein
Körperliche und geistige Reife (Bestätigung durch Erziehungsberechtigten)
Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten
Gesundheitliche Eignung (Ärztliche Untersuchung)
Ein oder zwei Begleiter - Anmeldung in der Fahrschule zur vorgezogenen Ausbildung
- Ausbildung in der Fahrschule KAGRAN
Kursbesuch und 12 Fahrstunden - Führerscheinantrag am Verkehrsamt
Namhaftmachung des/der Begleiter
Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
Mindestens 7 Jahre im Besitz der Klasse B
Fahrpraxis in den letzten 3 Jahren sowie kein schwerer Verstoß gegen StVO und KFG in den letzten 3 Jahren - Ausbildungsfahrten
Besondere Kennzeichnung “ L17 Ausbildungsfahrt“
Wahrheitsgetreues Fahrtenprotokoll ist jedesmal in der Fahrschule vorzulegen
Einhalten des Alkoholverbotes (max. 0.1 0/00 bzw. 0.05 mg/l Alkohol in der Atemluft) - 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter
- 1. Begleitende Schulung in der Fahrschule (Theorie und 1 Fahrstunde)
- 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter
- 2. Begleitende Schulung in der Fahrschule (Theorie und 1 Fahrstunde)
- 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter
- Perfektionsschulung in der Fahrschule (Theorie und 3 Fahrstunden mit Schulfahrzeug)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres und Absolvierung aller Einheiten

E zu B
Wann brauche ich eine Lenkerberechtigung der Klasse E zu B?
Wenn ich mit meinem Zugfahrzeug (bis max. 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse) einen schweren, auflaufgebremsten Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) ziehen will, und :
- die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen mehr als 3.500 kg ist
- und/oder das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner ist als die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf dabei die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs lt. Zulassungsschein nicht überschreiten, auch die zulässige Stützlast darf nicht überschritten werden.
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist allerdings trotzdem nur zulässig, wenn :
- die (momentane, derzeitige) Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. bei geländegängigen PKW und Kombis (erkennbar an der Bezeichnung M1 im Zulassungs- und Typenschein) das 1,5-fache dieses Wertes übersteigt.
- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
Beachten Sie bitte: Wenn Ihr Zugfahrzeug als LKW genehmigt ist, benötigen Sie bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg nach der Verordnung Nr 3821/85 des Rates der Europäischen Union ein EU-Kontrollgerät im Zugfahrzeug, falls Sie Transporte im Rahmen eines Gewerbebetriebes durchführen!!!
Maximal erlaubte Geschwindigkeit E zu B:
Ort/Freiland/Autostraße/Autobahn 50/70/80/80 km/h
Bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger (z.B. Wohnwagen) ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
Termin : jeden letzten Freitag im Monat
4 Std.Theorie (13.00 – 17.00 Uhr)
2 Doppelstunden Fahren mit fahrschuleigenem Anhänger und Zugfahrzeug, Termin nach Vereinbarung
Kosten: | für 1 Teilnehmer: | EUR 590,- |
bis 3 Teilnehmer : | EUR 490,- | |
ab 4 Teilnehmer: | EUR 390.- |
Mopedausweis
Mopedausbildung ab 2 Monate vor dem 15.Geburtstag:
Gesetzliche Ausbildung und theoretische Prüfung (Termine nach Vereinbarung)
(Lehrbehelf falls benötigt EUR 25,00)
Kein eigenes Moped erforderlich!
Wichtig!!!
Der Mopedausweis ab 2 Monate vor dem 15. Geburtstag ist nur dann möglich, wenn eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Zur Anmeldung bitte unbedingt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) und Meldezettel sowie 2 gleiche Passbilder (biometrisch) mitnehmen
125ccm Ausbildung
Die Ausbildung nach Zahlencode 111 (Leichtkrafträder bis 125ccm):
Der praktische Fahrunterricht im Ausmaß von 6 Fahrübungseinheiten findet in Gruppenkursen auf unserem Übungsplatz jeweils am Samstag ab 8.00 Uhr statt.
Der Unterricht kann sowohl auf unseren Fahrzeugen mit Schaltgetriebe, als auch auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe (Roller) gemacht werden.
Anmeldung bitte mit gültigem Führerschein persönlich bei uns im Büro mindestens 2 Wochen vorher.
Notwendige Bekleidung : Helm, Jacke, feste Hose (Jeans), Schuhe mit flacher, rutschfester Gummisohle, Socken(!), Handschuhe
Sollten Sie noch keinen eigenen Helm besitzen, wird dieser selbstverständlich von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Kosten: EUR 150,-
Mehrphasenausbildung
Mehrphasenausbildung - Gesetzliche Grundlage:
Im § 4a bis § 4c des Führerscheingesetzes wurden die allgemeinen Bestimmungen über die Mehrphasen-Fahrausbildung (MPA) für die Klassen A und B eingefügt.
In der dazugehörenden Verordnung (FSG-DV) wurden unter anderem die näheren Bestimmungen über die Inhalte der Perfektionsfahrten und des Fahrsicherheitstrainings festgelegt.
Für wen gilt die neue Mehrphasenausbildung?
Bewerber einer Lenkberechtigung für die Klassen A (Motorrad) oder B (Kraftwagen bis 3,5t) haben die Mehrphasenausbildung zu absolvieren, wenn sie ihren Führerscheinantrag nach dem 01.01.2003 bei der Behörde eingereicht haben.
Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich verlegen. Dies gilt auch dann, wenn anschließend eine österreichische Lenkberechtigung erteilt wird.
Verlegt ein Österreicher nach dem Erwerb der Lenkberechtigung seinen Hauptwohnsitz ins Ausland, muss er die zweite Ausbildungsphase nur dann absolvieren, wenn er innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung wieder nach Österreich zurückkehrt.
Mehrphasenausbildung - Zeitraster
Nach der Grundausbildung und bestandener Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt. Innerhalb eines Jahres sind je nach Klasse nachstehende Module zu absolvieren.
1. Perfektionsfahrt im Straßenverkehr innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach der Prüfung (zwei mal 50 Minuten) bei uns in der Fahrschule KAGRAN
Fahrsicherheitstraining und psychologische Fortbildung innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach der Prüfung (ganztägig) z.B. bei ÖAMTC
2. Perfektionsfahrt im Straßenverkehr innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach der Prüfung (zwei mal 50 Minuten) bei uns in der Fahrschule KAGRAN
Wird eines oder mehrere Module nicht absolviert, wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet und nach weiteren 4 Monaten die Lenkberechtigung entzogen.
Befristung FS-C
Übergangsbestimmungen für maximal 45-48 jährige C-Fahrer :
Die Untersuchung muss spätestens vor dem 48. Geburtstag stattfinden.
Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Gruppe C (die vor dem 1. November 1997 erteilt wurde) müssen sich innerhalb von 36 Monaten nach Vollendung des 45. Lebensjahres, einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Gruppe C, die bei Inkrafttreten des Führerscheingesetzes am 1. November 1997 das 45. Lebensjahr bereits überschritten hatten, müssen sich bis zum 31. Oktober 2000 dieser ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Wird diese ärztliche Untersuchung versäumt, so gilt auch hier die Lenkberechtigung als Lenkberechtigung für die Unterklasse C1.
Ein Lenker, dessen Lenkberechtigung durch diese Befristung abgelaufen ist, ist aber berechtigt, in Österreich bis zu drei Monate nach Ablauf der Befristung ein Kraftfahrzeug der Klasse C weiter zu lenken, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung noch vor Ablauf der Befristung eingebracht hat (die Behörde stellt eine entsprechende Bestätigung aus, die mit dem Führerschein mitzuführen ist).
Sie sind über 48 und haben den 31. Oktober 2000 versäumt?
Wenn Sie die Untersuchungsfrist versäumt haben können Sie trotzdem bis 30. April 2002 mit einem geringfügig höheren finanziellen Aufwand, aber ohne Prüfung wieder zur Klasse C gelangen :
Statt einer Wiederholungsuntersuchung (EUR 29,00) für die Klasse C holen Sie sich zuerst ein Gutachten über eine volle Tauglichkeitsuntersuchung (EUR 40,00) für Lenkberechtigungen der Klasse 2.
Beantragen Sie dann bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde die erneute Erteilung der Klasse C (also im Gegensatz zur Gebührenbefreiten Verlängerung eine kostenpflichtige Ausdehnung von der Unterklasse C1).
Die Behörde verlangt dabei von Ihnen weder eine Ausbildungsbestätigung einer Fahrschule noch eine Fahrprüfung, wenn :
- Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer neuen Lenkberechtigung innerhalb von 18 Monaten seit dem Erlöschen der Lenkberechtigung stellen,
- Die Lenkberechtigung für die gleiche Klasse oder Unterklasse von Kraftfahrzeugen beantragt wurde und für die Behörde
- Anzunehmen ist, „dass der Antragsteller die fachliche Befähigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen noch besitzt“.